Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.1985 - 2 A 113/84   

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OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.1985 - 2 A 113/84 (https://dejure.org/1985,25215)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.08.1985 - 2 A 113/84 (https://dejure.org/1985,25215)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. August 1985 - 2 A 113/84 (https://dejure.org/1985,25215)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.09.1987 - 2 A 113/84   

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https://dejure.org/1987,21380
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.09.1987 - 2 A 113/84 (https://dejure.org/1987,21380)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.09.1987 - 2 A 113/84 (https://dejure.org/1987,21380)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. September 1987 - 2 A 113/84 (https://dejure.org/1987,21380)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Hessen, 30.11.2005 - 1 UZ 182/05

    Beamter; Versorgung; Rückernennung; Interesse des Dienstherrn

    Andererseits darf die Rückernennung nicht allein im privaten, eigenen Interesse des Beamten erfolgt sein; ein erkennbares Interesse des Dienstherrn muss vielmehr hinzutreten (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. März 1980 - 6 C 22.78 - a.a.O. und vom 22. September 1993 - 2 C 8.92 - BVerwGE 94, 168 = DVBl. 1994, 116; OVG Niedersachsen, Urteil vom 9. September 1987 - 2 A 113/84 - ZBR 1989, 256; OVG Saarland, Urteil vom 30. September 2003 - 1 R 17/03 - Juris; vgl. auch Nr. 5.5.1 VwV zu § 5 BeamtVG).
  • VG Lüneburg, 15.11.2016 - 8 A 6/16

    Auch dienstliches Interesse; Rückstufung; Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen;

    Die Rückernennung darf allerdings nicht allein im privaten, eigenen Interesse des Beamten erfolgt sein; ein erkennbares Interesse des Dienstherrn muss vielmehr hinzutreten (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.03.1980 - 6 C 22/78 -, juris; Nds. OVG, Urt. v. 09.09.1987 - 2 A 113/84 -, ZBR 1989, 256), wobei ein "begleitendes Interesse" des Dienstherrn genügt (OVG Saarland, Urt. v. 30.09.2003 - 1 R 17/03 -, juris, Rn. 34).
  • VG Bremen, 26.03.2009 - 2 K 3697/07

    Versorgungsbezüge bei früherer Rückstufung

    Es kann aber im Streitfall nicht festgestellt werden, dass hierfür nicht nur ein eigenes Interesse, sondern auch ein Interesse des Dienstherrn bestanden hatte (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 09.09.1987 - 2 A 113/84 in ZBR 1989, 250).
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